Damit Sie nicht vor einem Scherbenhaufen stehen!

Hohe Kompetenz im Familienrecht

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Eine Trennung oder Scheidung ist immer eine Ausnahmesituation im Leben, in der es nicht leicht fällt, vernünftig zu handeln und die Emotionen im Griff zu halten. Durch meine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht kann ich Sie in Scheidungsangelegenheiten bestens unterstützen.

Jedes Kind hat ein Recht auf Mutter und Vater!

Mit dem Kindschafts-Rechtsreformgesetz vom 1. Juli 1998 wurde neben dem Sorgerecht auch das Umgangsrecht geändert. Der Gesetzgeber wollte darauf hinweisen, dass der Umgang nicht so sehr ein Recht (und eine Pflicht) der Eltern ist, sondern vielmehr ein Recht des Kindes auf Wahrung und Förderung seiner Entwicklungschancen.

Auch nach einer Trennung und Scheidung soll der Kontakt zu den Personen aufrechterhalten und gefördert werden, die dem Kind besonders nahestehen.
Soweit wie möglich sollen ihm seine gewachsenen familiären Beziehungen erhalten bleiben.

Kinder haben das Recht auf beide Eltern und sie brauchen auch beide!

Meine Leistungen als Fachanwalt für Familienrecht

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Familienrecht

  • Eheverträge

  • Partnerschaftsverträge

  • Vollmachten

  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen

  • Zugewinnausgleich

  • Auseinandersetzung von Miteigentum

  • Unterhaltsfragen

  • Sorge- und Umgangsrecht